Organtransplantation

Die Medizin ist heute in der Lage, einem gesunden Menschen ein Organ zu entnehmen und es einem kranken Menschen einzupflanzen. Das ist inzwischen schon so sehr Standard geworden, dass todkranke Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ meinen, sie hätten einen Anspruch darauf, dass sich für sie ein Spender findet. Die Politik unterstützt diesen Anspruch, indem sie versucht, das derzeitige Verhältnis Organsuchende zu “Organspendern” von 10 : 1 zu verbessern, indem sich mehr Menschen schon zu Lebzeiten für eine „Organspende“ entscheiden sollen. Dabei sollen der Einfachheit halber gleich alle als Organspender in Frage kommen, die nicht schriftlich widersprochen haben!

Dabei erfährt die Öffentlichkeit nur die halbe Wahrheit.
Wer weiß denn schon, dass die Transplantationsmediziner mit einem Leichnam nichts mehr anfangen können?! Im Gegenteil, der Körper muss noch voll in Betrieb sein, komplett mit Kreislauf und (gegebenenfalls künstlichem) Atem, bis er in Ersatzteile zerlegt wird! Deshalb werden für die Organentnahme bewusst lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt, während der Körper eigentlich sterben will. Das heißt, der Körper wird auf der Intensivstation am Leben gehalten und dann für die Entnahme des Organs „abgeschaltet“. Ein friedlicher Tod sieht anders aus.

Damit das möglich ist, haben die Transplantationsmediziner den Hirntod als Kriterium definiert; denn wenn keine Hirnströme mehr gemessen werden, ist die Schaltzentrale des Körpers nicht mehr in Betrieb. Das mag richtig sein, aber damit ist noch nicht alles Leben aus dem Körper gewichen. Es gibt Körperfunktionen, die nicht vom Gehirn gesteuert werden. Dazu kommt: Das menschliche Bewusstsein ist nicht auf das Gehirn angewiesen!

Denken wir an Nahtod-Erlebnisse, wenn zum Beispiel bei einer lebensbedrohlichen Operation das Bewusstsein den Körper verlässt und von der Zimmerdecke aus die Operation und die Unterhaltung der Ärzte verfolgt. Das ist vielfach dokumentiert.

Die Frage ist also, wieviel Bewusstsein noch im Körper verblieben ist, wenn das Gehirn nicht mehr arbeitet, der Körper sonst aber noch unversehrt ist und den Eindruck eines lebenden Menschen macht – der er ja auch ist.

„So ist es kein Wunder, dass viele Ärzte und OP-Schwestern beobachten konnten, wie angeblich tote Patienten auf dem Operationstisch sich mit aller Kraft gegen die Organentnahme zur Wehr setzten, um sich schlugen, sich aufrichteten und den Arzt wegzustoßen versuchten.“
(www.theologe.de/theologe17.htm)

Man mag sich nicht vorstellen, was im Bewusstsein eines Sterbenden vorgeht, wenn sein Körper der Länge nach aufgesägt wird! Man hat beobachtet, dass ausgeräumte Leichen die Anzeichen eines Todeskampfes im Gesicht trugen.

Wir fassen zusammen: Ein Mensch, der keine Aussicht hat, in ein normales Leben zurück zu kehren, wird am Sterben gehindert, und sein Körper wird auf der Intensivstation so lange fit gehalten, bis für die Verpflanzung der benötigten Organe sein Leben abgeschaltet werden kann. Ein normaler Sterbevorgang, bei dem sich die Seele in Ruhe vom Körper verabschieden kann und bei dem auch die Angehörigen Abschied nehmen können, ist bei diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Auf der anderen Seite kann der Organ-Empfänger, wenn es gut geht, das Ende dieses Lebens etwas hinaus schieben. Aber um den Preis – nach allem, was wir wissen – dass ein anderer Mensch um sein Recht auf einen friedlichen Tod betrogen wurde, wahrscheinlich unter großen Schmerzen. Wäre es nicht besser, auf das fremde Organ zu verzichten, der Natur ihren Lauf zu lassen und sich auf ein zukünftiges Leben einzustellen – ohne schlechtes Gewissen gegenüber einem Organspender?

Die lange Schlange der Patienten, die auf ein Spender-Organ warten, darf kein Druckmittel werden! Eine Organtransplantation ist von der Natur nicht vorgesehen. Die Patienten warten nicht in der Schlange, weil zu wenig Organspender da sind, sondern weil sie krank sind!

Transplantations-Industrie und Politik verengen bewusst den Blickwinkel der Öffentlichkeit auf das Handwerkliche und verschweigen wesentliche Aspekte bei diesem Eingriff in menschliches Leben.

Wer in seiner Patientenverfügung bestimmt, dass von einem bestimmten Zeitpunkt an solche Maßnahmen zu unterlassen sind, „die nur den Todeseintritt verzögern“, hat damit festgelegt, dass er kein Organ spenden will! Hoffentlich wird das berücksichtigt, wenn dieser Mensch im Ernstfall keinen Organspender-Ausweis bei sich hat, in dem das noch einmal schriftlich bestätigt wird!

Ein Organ zu spenden oder eingepflanzt zu bekommen, kommt für mich nicht in Frage! Wenn dieses Leben dem Ende entgegen geht, dann soll man dem Körper seinen Willen lassen und ihn in Ruhe sterben lassen. Es gibt nicht nur dieses eine Leben. Unsere Seele ist ewig und kommt bald in einem neuen Körper auf diesen Planeten zurück.

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